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Gemeinsamer Ausschuss

Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss ist die Vertretung der Seelsorgeeinheit Bad Wurzach. Er besteht aus gewählten Mitgliedern und solchen, die Kraft Amtes zum Ausschuss gehören. Jede der zehn Kirchengemeinden entsendet (durch Wahl) aus der Mitte ihres Kirchengemeinderates zwei Vertreter in den Gemeinsamen Ausschuss. Die beiden Pfarrer der Seelsorgeeinheit und die weiteren Mitglieder des Pastoralteams gehören dem Ausschuss kraft Amtes an (§ 10 Kirchengemeindeordnung). Stimmrecht haben die beiden Pfarrer und die gewählten Mitglieder, das weitere Pastoralteam gehört mit beratender Stimme zum Gemeinsamen Ausschuss.

Am 14. September 2013 haben wir im Rahmen der Visitation unserer Seelsorgeinheit die „Kooperationsvereinbarung“ unterschrieben, die zuvor von allen Kirchengemeinderäten beraten und einstimmig beschlossen worden war. In dieser Kooperationsvereinbarung werden die gemeinsamen Aufgaben, die Zuständigkeiten und die Kompetenzen des Gemeinsamen Ausschusses geregelt.

Vorsitzender kraft Amtes ist Pfarrer Stefan Maier. Gewählte Vorsitzende ist Marianne Schönball, Mitglied des Kirchengemeinderates Bad Wurzach.

Gemeinsamer Ausschuss